AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen CARF-Models Ltd.

 

§ 1 Vertragsgrundlagen
Die Annahme und Ausführung von Bestellungen für unsere Produkte erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bestimmungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Lieferangebot
Angaben zu den Artikeln unseres Lieferprogramms sind unverbindlich. Einen Zwischenverkauf sowie technische Änderungen, die keine Wertminderung der angebotenen Artikel bedeuten, behalten wir uns vor.

§ 3 Bestellung
1. Bestellungen müssen unter Angabe der Artikelnummer und im Einklang mit den Mindestmengen und Abgabeeinheiten erfolgen, die sich aus unserer Website www.carf-models.com ergeben.
2. Maßgeblich sind die aktuellen Preise, die über unserer Website abrufbar sind. Vom Besteller eingesetzte Preise, die damit nicht im Einklang stehen, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind; die Lieferung gilt nicht als Anerkennung eines eingesetzten Preises.
3. Entspricht eine Bestellung mehrerer Artikel nur teilweise den vorstehenden Anforderungen, sind wir berechtigt, die Bestellung nur in diesem Umfange auszuführen.

§ 4 Lieferung
1. Versand: Lieferungen erfolgen ab Werk. Soweit vom Besteller nichts anderes gewünscht wird, verpacken und versenden wir die Ware auf seine Rechnung und Gefahr an seine Anschrift und versichern die Sendung auf seine Rechnung gegen die üblichen Transportrisiken. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, soweit dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht und die Verpackung frei Haus zurückgesandt wird.
2. Lieferzeit und Lieferverzug: Lieferzeitangaben sind nur verbindlich vereinbart, soweit sie von uns als solche schriftlich gemacht oder bestätigt werden. Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, solange sich die Lieferung durch Umstände verzögert, die wir nicht zu vertreten haben. Ist keine Lieferfrist verbindlich vereinbart, werden momentan nicht lieferbare Artikel - wenn nichts anderes vereinbart ist - als Rückstände vorgetragen und entweder mit späteren Aufträgen zusammen oder bei Liefermöglichkeit separat ausgeliefert.
3. Selbstbelieferungsvorbehalt: Für rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten stehen wir nicht ein. Sind bestimmte Artikel bei unserem Vorlieferanten nicht mehr verfügbar, können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne dass uns eine Pflicht zum Schadens- oder Aufwendungsersatz trifft.

§ 5 Berechnung
Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Zahlung geltenden Preisen zzgl. der Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung und zzgl. eventuell anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit die berechneten Preise von den nach § 4 maßgeblichen Preisen abweichen, kann der Besteller innerhalb von einer Woche ab Zugang unserer Rechnung von der Bestellung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Mengenrabatte und Staffelpreise sind auf den einzelnen Auftrag bezogen.

§ 6 Zahlung
1. Zahlungsart und Fälligkeit: Die Belieferung erfolgt gegen Vorauszahlung, sofern wir nicht unser Einverständnis mit einer anderen Art der Zahlung schriftlich bestätigt haben. Wird gegen offenes Ziel geliefert, so ist der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug fällig.

§ 7 Beanstandungen
1. Allgemeines: Etwaige Reklamationen wegen Mängeln oder wegen Fehlmengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Sendung angezeigt werden. Diese Anzeige muss schriftlich unter genauer Angabe der Mängel erfolgen. Insbesondere sind Abweichungen der Lieferung von der Rechnung bzw. dem Lieferschein sowie Verpackungsmängel zu spezifizieren.
2. Rücksendungen dürfen nur nach schriftlicher Übereinkunft und gegen Übernahme der uns entstehenden Kosten erfolgen, es sei denn, die Rücksendung betrifft nicht bestellte oder fehlerhafter Ware.
3. Transportschäden: Vor der Annahme einer Sendung ist die Verpackung als auch der Inhalt auf Unversehrtheit zu prüfen. Die Annahme beschädigter Sendungen ist zu verweigern. Bei Annahme einer beschädigten Sendung muss der Schaden auf den Anlieferdokumenten des Spediteurs vermerkt werden und die Ware darf nur unter Vorbehalt angenommen werden. Wird eine Beschädigung erst nach der Annahme beim Auspacken erkennbar, ist binnen 3 Tagen unter Mitwirkung des Transporteurs eine Tatbestandsaufnahme auszufertigen; Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Einreichung dieser Tatbestandsaufnahme nebst aller zur Geltendmachung erforderlichen Erklärungen und Originalpapiere (Frachtbrief, etc.). Zur Ersatzleistung bedarf es der schriftlichen Abgabe einer Schadensabtretungserklärung und einer eidesstattlichen Versicherung der entstandenen Schäden.

§ 8 Reparaturen und Garantie-Artikel
Wenn ein Artikel mit Verbrauchergarantie später als zwei Jahre nach der Auslieferung an den Besteller von ihm an den Verbraucher verkauft worden ist, wird von uns die Garantiepflicht gegenüber dem Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen erfüllt, soweit dies ersatzteilmäßig möglich ist. In diesem Fall werden wir gegenüber dem Besteller frei, soweit dadurch die Ansprüche des Verbrauchers gegenüber dem Besteller erfüllt sind.

§ 9 Vorbehalte
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Der Eigentumsvorbehalt beschränkt sich bei seiner Geltendmachung auf Waren, deren Fakturenwert zusammen die Höhe der Forderungen abzüglich etwaiger abgetretener Forderungen übersteigt.
2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Etwaige Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt an uns ab und wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen Vernichtungs- und Verlustgefahren zu sichern.
3. Im Falle eines Vermögensverfalls oder eines schwerwiegenden Zahlungsverzuges beim Käufer sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen bzw. die abgetretenen Forderungen einzuziehen.

§ 10 Haftung
1. Eine Haftung von CARF Models Ltd. auf Schadensersatz beschränkt sich unabhängig vom Rechtsgrund auf Schäden,
(a) die auf einer wenigstens fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch CARF Models Ltd. oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder
(b) die auf einer wenigstens grob fahrlässigen Verletzung sonstiger Rechtsgüter durch CARF Models Ltd. oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Im Falle leicht fahrlässig verursachter Schäden, die nicht unter Abs. 1 fallen, ist die Haftung von CARF Models Ltd. unabhängig vom Rechtsgrund auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den von diesen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnissen ist der für Klagen gegen uns maßgebliche allgemeine Gerichtsstand. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Besteller in seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


§ 12 Sonstiges
1. Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen der für uns handelnden Person bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Die telekommunikative Übermittlung einer Erklärung genügt nicht der in diesen Bedingungen vorgeschriebenen Schriftform.
3. Der Besteller darf nur mit schriftlich anerkannten und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
4. Erfüllungsort für alle Leistungen nach diesen Geschäftsbedingungen ist unser Geschäftssitz.
5. Es gilt Hong Kong Recht.


§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

 

 

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